1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
5. Werden Mietgegenstände unverhältnismäßig verschmutzt oder extrem nass zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen. Für die Reinigung/Trocknung der Mietgegenstände berechnen wir pauschal (pro Stück Hüpfburg/Zelt 60,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt., Tische/Stühle/Bänke/Heizstrahler/Geschirrset 10,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.). Diese Gebühr wird von der Kaution abgezogen.
6. Die Mietsache ist nicht für Schäden gegenüber Dritten versichert. Diese Pflicht obliegt dem Mieter. Dies kann beispielsweise über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung gewährleistet werden. Diese ist durch den Mieter abzuschließen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Vertrag ausdrücklich die Kenntnisnahme seiner Versicherungs- & Haftungsverpflichtung.
7. Werden Mietsachen ohne Rücksprache vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Diese beträgt pro ausgeliehenes Produkt: 80 % des Preises des Mietobjektes pro Tag! Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. (z.B. Ausfall von Vermietungsgebühr)
8. Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlnutzung und Diebstahl.
9. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
10. Der Vermieter „derda vermietet" übernimmt keine Haftung an Sach- und Personenschäden, die durch angemietete Gegenstände verursacht werden.
11. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Rückgabe aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit (z.B. Wetter) ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
12. Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit (ausreichend Strom und Platz, geeigneter Untergrund, keine Behinderungen) sicherstellen.
13. Bei der Anmietung unserer Elemente übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene eingewiesene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
a) Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt.
b) Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
c) Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.
d) Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Ist eine Reinigung der Hüpfburg wegen oben genannter Dinge erforderlich, entsteht dem Mieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 60,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. Diese wird bei Rückgabe ggf. von der Kaution einbehalten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, wo die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!). Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist nicht erlaubt. Wurde die Hüpfburg von derda-vermietet aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Die Hüpfburg oder das Gebläse muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden.
f) Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.
g) Für die Befestigung der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich.
h) Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. Sicherung springt raus, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburg-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen.
14. Die Sicherheitshinweise und Benutzerregeln sind Bestandteile des Vertrages.
15. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit!
16. Eine Stornierung des Auftrages ist bis zu drei Tagen vor dem vereinbarten Miettermin kostenlos. Wird eine Stornierung innerhalb der drei Tage veranlagt so wird, zu Lasten des Mieters, eine Entschädigung von 20% des Mietpreises erhoben.
17. Zur Aufstellung und Einweisung bei der Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich.
18. Die Mitarbeiter/innen von „derda vermietet" übergeben die betriebsbereite/n Mietgegenstände an eine vom Mieter zu benennende Person und vereinbaren einen verbindlichen Abbau-/ Rückgabetermin.
19. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
Dem Mieter wurden bei Vertragsabschluss folgende zusätzliche Informationen übergeben: